Barrierefreiheitserklärung


für die Website www.sfz-st-zeno,de

Stand: 13. August 2025

Eir sind bemüht unsere Webseite im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit für Websites öffentlicher Stellen zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind die jeweils anwendbaren nationalen Vorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 (z. B. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 in Deutschland).

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website www.sfz-st-zeno.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist zum aktuellen Zeitpunkt teilweise mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Alternativtexte zu Bildern und Grafiken sind teilweise noch in Bearbeitung.

  • Tabindex und sinnvolle Fokusreihenfolge sind noch nicht vollständig optimiert.

  • PDF- und Download-Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet.

  • Tastaturbedienbarkeit ist noch nicht für alle interaktiven Elemente gewährleistet.

  • Untertitel oder Transkripte für eingebettete Videos sind teilweise noch nicht vorhanden.

  • Landmarks für Screenreader fehlen teilweise

  • Links sind nicht mit aria-label ausgestattet.

Die Korrekturen sind eingeplant und erfolgen mit hoher Priorität schrittweise im Rahmen der regulären Weiterentwicklung der Website.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13. August 2025 erstellt und zuletzt am gleichen Tag überprüft.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen oder haben Sie Fragen, wenden Sie sich bitte an:

Sonderpädagogisches Förderzentrum St. Zeno
Salzburgerstr. 33
83435 Bad Reichenhall
Tel.: 08651/9639-0
Fax: 08651/69450
E-mail: info@sfz-st-zeno.de

Durchsetzungsverfahren

Falls Sie innerhalb einer angemessenen Frist auf Ihre Anfrage oder Anregung keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle für Barrierefreiheit in Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).