für die Website www.sfz-st-zeno,de
Stand: 13. August 2025
Eir sind bemüht unsere Webseite im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit für Websites öffentlicher Stellen zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind die jeweils anwendbaren nationalen Vorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 (z. B. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 in Deutschland).
Diese Erklärung gilt für die Website www.sfz-st-zeno.de
Diese Website ist zum aktuellen Zeitpunkt teilweise mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar.
Folgende Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
Alternativtexte zu Bildern und Grafiken sind teilweise noch in Bearbeitung.
Tabindex und sinnvolle Fokusreihenfolge sind noch nicht vollständig optimiert.
PDF- und Download-Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet.
Tastaturbedienbarkeit ist noch nicht für alle interaktiven Elemente gewährleistet.
Untertitel oder Transkripte für eingebettete Videos sind teilweise noch nicht vorhanden.
Landmarks für Screenreader fehlen teilweise
Links sind nicht mit aria-label ausgestattet.
Die Korrekturen sind eingeplant und erfolgen mit hoher Priorität schrittweise im Rahmen der regulären Weiterentwicklung der Website.
Diese Erklärung wurde am 13. August 2025 erstellt und zuletzt am gleichen Tag überprüft.
Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen oder haben Sie Fragen, wenden Sie sich bitte an:
Sonderpädagogisches Förderzentrum St. Zeno
Salzburgerstr. 33
83435 Bad Reichenhall
Tel.: 08651/9639-0
Fax: 08651/69450
E-mail: info@sfz-st-zeno.de
Falls Sie innerhalb einer angemessenen Frist auf Ihre Anfrage oder Anregung keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle für Barrierefreiheit in Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).